Du musst arbeitslos sein. Das bist du, wenn du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest.
Du musst vorher versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (unter bestimmten Umständen gelten abweichende Voraussetzungen).
Es können auch Ersatzzeiten angerechnet werden, wie zum Beispiel:
Wehrdienst,
Mutterschaft und Kindererziehung,
Krankengeldbezug,
Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst.