Arbeitslosengeld II
Beim Arbeitslosengeld II wird die gesamte Bedarfsgemeinschaft (z.B. die Familie), in der du lebst, betrachtet. Wenn das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und du die Voraussetzungen erfüllst, könntest du bzw. könnte deine Familie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.