Familie - Finanzen - Unterhalt
Wir unterstützen sowohl Eltern, die allein für ihr Kind sorgen, als auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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